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Schutzbedürftigkeit und besondere Bedürfnisse
Teil I. Konzeption eines auf Überlegungen zur psychischen Gesundheit und zum Wohlbefinden basierenden Asylsystems – Leitungsebene
Psychischer Gesundheitsversorgung und psychosozialer Unterstützung in ihrem jeweiligen Bereich genehmigen kann. Der Leitfaden richtet sich zwar speziell an die Behörden in den EU+- Ländern, die für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zuständig sind, doch können einige der darin enthaltenen Vorschläge in gewissem Umfang auch für Asylbehörden, Gesundheitsbehörden oder Sozialdienste relevant sein, je nachdem, welche Unterstützung die Antragstellenden in dem betreffenden Land erhalten.