Unter Neuansiedlung in der EU versteht man die Überstellung von gefährdeten Flüchtlingen aus einem Aufnahmeland in einen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat (EU+-Länder), in den sie aufgenommen werden und in dem sie Aufenthaltsrecht sowie andere Rechte erhalten, die mit denen von Personen vergleichbar sind, denen internationaler Schutz gewährt wird. Die EUAA unterstützt die Umsetzung der Neuansiedlungsbemühungen von EU+-Ländern im Rahmen europäischer Neuansiedlungsregelungen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen maßgeblichen Akteuren.